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Entscheidung 8 Ob 8/18m×

Entscheidung 8 Ob 8/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0032623 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldv …
RS0032882 Rechtssatz 20.11.1991Zivilrecht
Präsentationsrechte berechtigen zwar den Mieter nicht schon durch eine bloße Erklärung die Vertragsübernahme zu bewirken, verpflichten den Vermieter aber mit einem vom bisherigen Mieter namhaft gemachten Dritten einen Vertrag gleichen (oder bestimmten abwei …
RS0068222 Rechtssatz 21.06.1979Zivilrecht
Der Zweck der Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 10 erster Fall und Abs 4 MG besteht darin, den im § 19 Abs 2 Z 11 MG bezeichneten eintrittsberechtigten Personen die Wohnung, die der bisherige Mieter verläßt, womöglich zu erhalten.
RS0068541 Rechtssatz 07.03.1963Zivilrecht
Es ist richtig, dass der OGH in der Entscheidung MietSlg 8206 ausgesprochen hat, unter dem Überlassen der Wohnung sei nichts weiter als der tatsächliche Vorgang zu verstehen, der darin besteht, dass der bisherige Mieter die Wohnung verlässt, ihre Benützung …
RS0068962 Rechtssatz 28.04.1977Zivilrecht
Das „Verlassen" und „Überlassen" der Wohnung können zeitlich auseinander fallen.
RS0069122 Rechtssatz 14.10.1971Zivilrecht
Ist die Wohnung einem nahen Angehörigen im Sinne des § 19 Abs 4 MG überlassen worden, ohne daß hievon der Vermieter verständigt wurde, dann sind die Mietrechte kraft Gesetzes auf den nahen Angehörigen übergegangen. Er ist daher auch für eine allfällige Künd …
RS0069478 Rechtssatz 30.10.1984Zivilrecht
Die Regelung der Abtretung des Mietrechtes gemäß § 12 Abs 1 und 2 MRG knüpft an die Regelung des § 19 Abs 4 MG bzw § 19 Abs 2 Z 10 MG idF vor dem MRÄG 1967 an. Die eigene, nach außen hin in der Regel nicht in Erscheinung tretende und daher auch gar nicht üb …
RS0069502 Rechtssatz 24.05.1989Zivilrecht
Die Eintrittsvoraussetzungen beim nahen Angehörigen müssen zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Hauptmieter bestanden haben; die Willensübereinstimmung über den Mietrechtsübergang kann auch später erfolgen.
RS0069526 Rechtssatz 25.04.1990Zivilrecht
Die Abtretung des Mietrechts erfolgt schon mit der Willenseinigung zwischen dem die Wohnung verlassenden und die Hauptmietrechte dem Angehörigen abtretenden Angehörigen und diesem über die Übernahme der Hauptmietrechte; die Verletzung der beiden Teilen aufe …
RS0070988 Rechtssatz 12.12.1989Zivilrecht
Die Wirksamkeit der Mietrechtsabtretung nach § 12 Abs 1 MRG setzt nicht nur voraus, dass der bisherige Hauptmieter die Wohnung verlässt und ein naher Angehöriger, der mit ihm im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, die Wohnung weiter benützt, sondern auch eine …
RS0079159 Rechtssatz 16.12.1987Zivilrecht
Die in § 12 Abs 3 MRG vorgesehene Verpflichtung sowohl des alten wie des neuen Mieters, dem Vermieter den Mieterwechsel unverzüglich anzuzeigen, ist für den Übergang der Mietrechte bedeutungslos.