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Entscheidung 8 ObS 5/20y×

Entscheidung 8 ObS 5/20y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021306 Rechtssatz 29.09.1981Zivilrecht
Der Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag im Sinne des § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, also durch dessen Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität des Arbeitgebers, gekennzeichnet, welche sich in organisato …
RS0028642 Rechtssatz 03.06.1980Zivilrecht
Auch im Arbeitsrecht ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich (hier: Auflösungserklärung des Arbeitnehmers).
RS0061561 Rechtssatz 27.03.1957Zivilrecht
Die jeden offenen Gesellschafter zustehende Vertretungsmacht findet ihre Grenze in den Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses. Es kann daher der eine Gesellschafter nicht gegen den Willen des anderen das Unternehmen veräußern. Dies würde einer Auflösung …
RS0061660 Rechtssatz 21.09.1976Zivilrecht
Der Geschäftsführer darf nur solche Handlungen vornehmen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Eine Handlung des gewöhnlichen Betriebes ist eine solche, wie sie in dem einzelnen Betrieb, wenn auch nicht alltäglic …
RS0061850 Rechtssatz 21.03.1973Zivilrecht
Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages (hier bezüglich der Geschäftsführung) bedarf nach den §§ 119 Abs 1 und 161 Abs 2 HGB mangels einer gegenteiligen Bestimmung im Vertrag der Beschlussfassung aller Gesellschafter, also der Zustimmung auch der Kommandit …
RS0076640 Rechtssatz 13.09.1989Zivilrecht
Unter Prozesskosten sind Kosten zu verstehen, die zur Durchsetzung gesicherter Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 bis 3 IESG aufgewendet wurden. Schon aus der Bezugnahme in § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG auf § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG folgt, dass Prozesskosten nu …
RS0077381 Rechtssatz 22.11.1989Zivilrecht
Das Tatbestandsmerkmal des beherrschenden Einflusses im Sinn des § 1 Abs 6 Z 3 IESG ist nicht nur dann erfüllt, wenn der Gesellschafter kraft seines Beteiligungsverhältnisses (Mehrheitsgesellschafter) die Beschlussfassung in der Generalversammlung im Wesent …
RS0077386 Rechtssatz 15.01.1992Zivilrecht
Beherrschender Einfluss kommt einem Minderheitsgesellschafter einer GmbH nur dann zu, wenn ihm durch Festlegung höherer Quoten für im Rahmen der Unternehmensführung wesentliche, andere als die ohnehin nach dem Gesetz nur mit qualifizierter Mehrheit zu besch …
RS0077416 Rechtssatz 26.02.1992Zivilrecht
Gemäß § 3 Abs 2 Z 2 IESG gebührt Insolvenzausfallgeld für Zinsen nur für die gemäß § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 gesicherten Ansprüche; der Anspruch auf Insolvenzausfallgeld für die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten wird jedoch im § 1 Abs 2 Z 4 IESG bestimmt; I …