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Entscheidung 9 ObA 117/15v×

Entscheidung 9 ObA 117/15v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031014 Rechtssatz 01.02.1961Zivilrecht
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdiens …
RS0037907 Rechtssatz 06.12.1989Zivilrecht
Setzt sich ein auf einen einheitlichen Anspruchsgrund gestütztes Begehren aus zahlreichen Einzelforderungen zusammen, die während eines längeren Zeitraumes aufgelaufen sind, so würde das Gebot nach einer Präzisierung des Vorbringens überspannt, würde man fü …
RS0082949 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Nur dann, wenn eine Frage der Auslegung des EGV (hier - Frage nach der Reichweite des Art 177 EWGV) bereits Gegenstand einer Vorabentscheidung des EuGH war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass die Beantwortung der …
RS0112237 Rechtssatz 05.07.1999Zivilrecht; Strafrecht
Der Wille der Vertragsparteien bestimmt den Inhalt einer Urkunde; der Notar hat diesen Willen nicht umzuformen. Dies setzt voraus, dass die Parteien vorher über die Risken und die Gestaltungsalternativen nachgewiesenermaßen belehrt wurden. Ein Notar muss si …
RS0131188 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Der in § 17 Abs 1 GlBG normierte Diskriminierungsschutz umfasst auch das Tragen religiöser Kleidungsstücke im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Dafür ist einerseits der weite Religionsbegriff des Gleichbehandlungsgesetzes maßgeblich und andererseits …
RS0131189 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Bei Anwendung des Diskriminierungsschutzes des § 17 Abs 1 GlBG kommt es nicht darauf an, ob das Tragen eines Gesichtsschleiers in konkreten Religionsvorschriften des Islam eine ausreichende Grundlage hat. Maßgeblich ist vielmehr, dass (auch) das Tragen des …
RS0131190 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Die Benachteiligung wegen des Tragens religiöser Kleidungsstücke ist nicht als mittelbare, sondern als unmittelbare Diskriminierung (§ 19 Abs 1 GlBG) aufgrund der Religion anzusehen, weil religiöse Kleidungsstücke gerade keine neutralen Unterscheidungskrite …
RS0131191 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Da die Nichtdiskriminierung aufgrund der Religion ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts darstellt, ist davon auszugehen, dass eine Ungleichbehandlung – in den Grenzen des Art 4 Abs 1 RL 2000/78/EG bzw § 20 Abs 1 GlBG – nur unter besonderen Umständen al …
RS0131192 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Der islamische Gesichtsschleier (Niqab) bedeckt – anders als das islamische Kopftuch (Hijab) – auch das Gesicht der Frau, lediglich ihre Augen sind noch zu sehen. Die dadurch bewirkte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Kommunikation und Interaktion bes …
RS0131193 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Die wegen der Weigerung, sich an die Weisung des Notars als Arbeitgeber halten zu wollen, ausgesprochene Kündigung einer Notariatsangestellten stellt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion dar, weil die von der Kündigung wegen Beharrens auf d …
RS0131194 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Dem Anschein nach neutrale Bekleidungsvorschriften können Frauen in besonderer Weise gegenüber Männern benachteiligen, sodass allenfalls vom Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung auszugehen ist, sofern diese Ungleichbehandlung nicht durch e …
RS0131195 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Mit der Generalklausel des § 17 erster Halbsatz GlBG soll sichergestellt werden, dass alle denkmöglichen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgrund der Religion erfasst werden. Die Aufzählung in den Z 1 bis 7 des § 17 GlBG ist de …
RS0131196 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Aus „unbestimmten Erwartungen von Klienten“ ist nichts zu gewinnen, zumal das Antidiskriminierungsrecht bezweckt, allfällige Vorurteile zu überwinden. Maßstab nach § 20 Abs 1 GlBG sind nicht diffuse Vorbehalte, sondern dass das Nichttragen des islamischen K …
RS0131197 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Der Tatbestand des § 20 Abs 2 GlBG sieht schon nach seinem Wortlaut eine Ausnahme vom Diskriminierungsverbot wegen der Religion nur in Bezug auf berufliche Tätigkeiten innerhalb von Kirchen oder anderen öffentlichen oder privaten Organistionen vor, deren Et …
RS0131198 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Während es bei Kirchen kaum Streit geben dürfte, dass diese unter § 20 Abs 2 GlBG fallen, mag es bei anderen (öffentlichen oder privaten) Organisationen im Einzelfall Klärungsbedarf geben, ob deren Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht. Bei Notariaten gib …
RS0131199 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Einer unmittelbaren Diskriminierung wegen der Religion bei den sonstigen Arbeitsbedingungen gemäß § 17 Abs 1 Z 6 GlBG ist eine Notariatsangestellte ausgesetzt, wenn sie wegen des Tragens des islamischen Kopftuchs und der Abaya im Vergleich mit anderen Arbei …
RS0131200 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
In den §§ 12 Abs 13, 26 Abs 13 GlBG wird klargestellt, dass auf eine allfällige Mehrfachdiskriminierung - darunter wird die Diskriminierung einer Person aufgrund eines Sachverhalts aber aufgrund mehrerer Diskriminierungsgründe (zB Geschlecht und ethnische Z …
RS0131201 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Auf ein Verschulden kommt es im Rechtsfolgensystem des GlBG, soweit nicht Gegenteiliges normiert ist (zB für die Belästigung durch Unterlassen der Abhilfe nach § 21 Abs 1 Z 2 GlBG) grundsätzlich nicht an.