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Entscheidung 9 ObA 127/12k×

Entscheidung 9 ObA 127/12k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0029336 Rechtssatz 26.03.1968Zivilrecht
Der Entlassungstatbestand nach § 27 Z 2 AngG liegt nur vor, wenn der Dienstnehmer dauernd und nicht bloß vorübergehend dienstunfähig ist.
RS0030685 Rechtssatz 11.11.1992Zivilrecht
Auch wenn sich der besondere Entlassungsschutz für Behinderte darin erschöpft, dass eine Entlassung ohne Entlassungsgrund jedenfalls unwirksam ist und eine Einschränkung der gesetzlichen Entlassungsgründe nicht stattfindet, kann bei Prüfung der Relevanz der …
RS0050828 Rechtssatz 14.06.1989Zivilrecht
Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt; eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbes …
RS0052630 Rechtssatz 11.09.1991Zivilrecht
Da andernfalls der Kündigungsschutz umgangen werden könnte, löst die ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis des Behinderten allerdings nicht auf (Arb 6248, 7955; 4 Ob 76/78; 4 Ob 50/83; 9 Ob A 168/87; Kuderna, Entlassungsrecht 21). (§ 48 ASGG).
RS0060274 Rechtssatz 31.08.1988Zivilrecht
§ 82 lit b GewO 1859 setzt ein Verschulden des Arbeitnehmers an der Erfüllung des Entlassungstatbestandes nicht voraus (Hier: möglicherweise durch Alkoholmissbrauch verursachte Gehirnschrumpfung, die zur Zurechnungsfähigkeit führte).
RS0107235 Rechtssatz 26.03.1997Zivilrecht
Dienstunfähigkeit und gleichwertige Hindernisse der Dienstverrichtung stellen für den Arbeitgeber einen Grund für die vorzeitige Auflösung des freien Dienstverhältnisses dar. Unfähigkeit bedeutet den völligen und dauernden Mangel der Fähigkeit zur Verrichtu …
RS0108889 Rechtssatz 13.11.1997Zivilrecht
Die Berechtigung der Entlassung eines begünstigten Behinderten ist nach den allgemeinen Bestimmungen des Entlassungsrechtes zu beurteilen.
RS0116675 Rechtssatz 13.06.2002Zivilrecht
Der Arbeitgeber ist - umso mehr, je länger das Arbeitsverhältnis bereits dauert - verpflichtet, dem nur mehr beschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer nach Möglichkeit Arbeiten zuzuweisen, zu deren Verrichtung er auch weiterhin in der Lage ist. Allerdings ko …
RS0117029 Rechtssatz 08.08.2002Zivilrecht
Die Berufsunfähigkeit im Sinne des § 273 ASVG muss nicht gleichzeitig auch die Dienstunfähigkeit im Sinne des § 27 Z 2 AngG bedeuten, weil es für die Dienstunfähigkeit auf den konkreten Arbeitsplatz und nicht die allgemeinen Anforderungen am Arbeitsmarkt fü …
RS0123957 Rechtssatz 20.08.2008Zivilrecht
Die Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen ist ein Kollektivvertrag im Sinn des § 2 Arbeitsverfassungsgesetz.
RS0128626 Rechtssatz 21.02.2013Zivilrecht
Ein Dienstnehmer, dem die Eigenschaft als begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG zukommt, kann wegen Dienstunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG, § 82 lit b GewO 1859 oder nach § 39 Abs 2 lit f DBO nur dann entlassen werden, wenn feststeht, dass er nicht nur im …