- 4 Ob 11/68
Entscheidungstext OGH 26.03.1968 4 Ob 11/68
- 4 Ob 50/81
Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 50/81
Beisatz: Eine "dauernde" Dienstunfähigkeit wird immer dann anzunehmen sein, wenn die Verhinderung des Angestellten nicht bloß kurzfristig und vorübergehend, sondern - wenngleich in ihrem zeitlichen Ausmaß vorhersehbar - von so langer Dauer ist, dass dem Arbeitgeber nach den Umständen des Falles eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (T1) Veröff: Arb 10108
- 14 ObA 27/87
Entscheidungstext OGH 10.03.1987 14 ObA 27/87
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: RdW 1987,268
- 9 ObA 67/89
Entscheidungstext OGH 19.04.1989 9 ObA 67/89
Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG (T2); Beisatz: Die von den Revisionswerbern angeführte Entscheidung Arb 10108 schließt die Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung durch die Mitwirkung von Dritten (hier: Fahrzeuglenkern für die Dauer des Führerscheinentzuges) nicht aus. (T3)
- 9 ObA 77/90
Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 ObA 77/90
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Veröff: RdW 1991,23 = ecolex 1990,704
- 9 ObA 186/93
Entscheidungstext OGH 13.10.1993 9 ObA 186/93
Vgl auch; Beisatz: Auch eine durch Krankheit oder Unglücksfall bedingte Arbeitsunfähigkeit kann dem § 27 Z 2 AngG unterstellt werden. (T4)
- 9 ObA 227/93
Entscheidungstext OGH 29.10.1993 9 ObA 227/93
Auch; Beis wie T2
- 8 ObA 218/94
Entscheidungstext OGH 17.03.1994 8 ObA 218/94
Auch; Beis wie T1; Beis wie T4; Beis wie T2; Veröff: DRdA 1994,320 (Binder) = WBl 1994,128
- 9 ObA 68/02v
Entscheidungstext OGH 27.03.2002 9 ObA 68/02v
Beis wie T1
- 9 ObA 120/02s
Entscheidungstext OGH 22.05.2002 9 ObA 120/02s
Beis wie T1; Beisatz: Bei einem Angestellten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, kann der Entzug des Führerscheins Dienstunfähigkeit iS dieser Ausführungen begründen. (T5)
- 8 ObA 79/02d
Entscheidungstext OGH 13.06.2002 8 ObA 79/02d
Beis wie T1 nur: Eine "dauernde" Dienstunfähigkeit wird immer dann anzunehmen sein, wenn die Verhinderung des Angestellten von so langer Dauer ist, dass dem Arbeitgeber nach den Umständen des Falles eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (T6); Beis wie T4
- 8 ObA 157/02z
Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 ObA 157/02z
Beis wie T6
- 8 ObA 21/03a
Entscheidungstext OGH 20.03.2003 8 ObA 21/03a
Beis wie T1
- 9 ObA 1/03t
Entscheidungstext OGH 21.05.2003 9 ObA 1/03t
Auch; Beisatz: Der Arbeiter muss also zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung gänzlich unfähig und daher schlechthin unverwendbar sein. Eine solche Unfähigkeit zur Erbringung der vereinbarten Dienste kann bei einem Arbeitnehmer, der für seine Tätigkeit eine bestimmte Berechtigung braucht, auch dann eintreten, wenn er diese Berechtigung verliert. (T7); Beisatz: Hier: Entlassungsgrund der Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 82 lit b GewO 1859. (T8)
- 8 ObA 46/08k
Entscheidungstext OGH 02.09.2008 8 ObA 46/08k
Vgl auch; Beisatz: Bei dauernder Dienstunfähigkeit ist das Entlassungsrecht gegeben, ohne dass es auf ein Verschulden des Arbeitnehmers ankäme und ohne dass der Entlassungstatbestand auf den Fall der von Anfang an gegebenen Arbeitsunfähigkeit einzuschränken wäre. (T9); Beisatz: Hier: Zu § 82 lit b GewO (dauernde Unfähigkeit des Klägers, den Beruf des Pflasterers weiter auszuüben, aufgrund eines Sehnenleidens im rechten Arm). (T10); Bem: Mit Auseinandersetzung mit der Kritik der Lehre. (T11)
- 9 ObA 17/10f
Entscheidungstext OGH 24.03.2010 9 ObA 17/10f
Auch; Beis wie T8
- 9 ObA 127/12k
Entscheidungstext OGH 21.02.2013 9 ObA 127/12k
Beis wie T1; Veröff: SZ 2013/21
- 9 ObA 41/13i
Entscheidungstext OGH 24.04.2013 9 ObA 41/13i
Auch; Beis wie T1; Beis wie T7; Beis wie T8; Beisatz: Entscheidend ist, ob der Entlassungsgrund nach objektiven Gesichtspunkten erfüllt ist. (T12)
Beisatz: Der Verlust der Zuverlässigkeit iSd § 130 Abs 8 GewO 1994 kann den Dauertatbestand der rechtlichen Unfähigkeit zur Dienstleistung begründen. (T13)
- 9 ObA 92/14s
Entscheidungstext OGH 29.10.2014 9 ObA 92/14s
Auch; Beis wie T1; Beis wie T4; Beis wie T9
- 9 ObA 67/17v
Entscheidungstext OGH 28.06.2017 9 ObA 67/17v
Auch; Beis wie T7
- 9 ObA 4/24i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.01.2024 9 ObA 4/24i
Beisatz wie T1
Beisatz wie T7: Ob die konkrete Dauer des Entzugs der Berechtigung zur Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses führt, ist eine Frage des Einzelfalls. (T14); Beisatz wie T8