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Entscheidung 9 ObA 50/12m×

Entscheidung 9 ObA 50/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000139 Rechtssatz 12.05.1953Zivilrecht
Die mit der amtlichen Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis verknüpfte Eigenschaft eines Exekutionstitels im Sinne des § 1 Z 7 EO erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Eigenschaft der vollstreckbaren Forderung als Masseforderung. Kennt der Massever …
RS0033049 Rechtssatz 16.03.1982Zivilrecht
Das Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter ist zwar keine "Feststellung" im Sinne des § 109 Abs 1 KO; aber ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis. Es kann durch den Masseverwalter zwar nicht durch andere Beweismittel widerlegt, wohl abe …
RS0041008 Rechtssatz 23.04.1963Zivilrecht
Masseforderungen und Konkursforderungen sind rechtlich verschieden zu beurteilen; die Massegläubiger sind Gläubiger eigener Art, nicht besonders bevorrechtigte Konkursgläubiger. Die Massegläubiger werden vorab aus der Konkursmasse befriedigt; die Konkursglä …
RS0041131 Rechtssatz 22.09.1994Zivilrecht
Die Forderungsfeststellung im Konkurs bildet ein Prozesshindernis nur für spätere Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer angemeldeten und unbestritten gebliebenen Forderung; für spätere Leistungsklagen auf Rückforderung einer überhö …
RS0064002 Rechtssatz 28.10.1971Zivilrecht
Es liegt ohne Beobachtung des in der Konkursordnung vorgeschriebenen Anmeldungsverfahrens Unzulässigkeit des Rechtsweges vor. Das gilt jedoch nicht für Masseforderungen, die von den Konkursforderungen rechtlich verschieden zu beurteilen sind (SZ 36/63) und …
RS0064716 Rechtssatz 30.01.1991Zivilrecht
Ebenso wie die Feststellung einer Forderung im Konkurs der späteren klageweisen Geltendmachung des Leistungsanspruches nicht entgegensteht, bildet sie auch kein Hindernis für die Fortsetzung eines bereits früher eingeleiteten, durch die Konkurseröffnung unt …
RS0064720 Rechtssatz 30.01.1991Zivilrecht
Die Feststellung nach § 109 KO äußert eine streitabschneidende Wirkung, die sich nach Konkursaufhebung bei Nichtbestreiten durch den Gemeinschuldner zur Bindungswirkung verdichtet. Die Feststellung zieht keine volle Rechtskraftwirkung nach sich, doch ergibt …
RS0064829 Rechtssatz 09.03.1976Zivilrecht
Die Anerkennung einer Konkursforderung durch den Masseverwalter allein macht diese noch nicht zur Masseforderung.
RS0120406 Rechtssatz 16.11.2005Zivilrecht
Von der Bestimmung des § 46 Abs 1 Z 3 KO sollen jene Ansprüche des Dienstnehmers erfasst sein, die für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft für diesen Zeitraum gebühren. Daher ist auch das Entgelt für Zeitguthaben aus geblockter Altersteilzeit als M …
RS0120934 Rechtssatz 13.07.2006Zivilrecht
Solange es zu keiner wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 25 KO kommt, wird das Entgelt für allfällige Zeitguthaben des Arbeitnehmers an Normalarbeitszeit oder Überstunden nicht fällig. Die Konkurseröffnung lässt demnach nicht nur das Arbeit …
RS0128386 Rechtssatz 22.10.2012Zivilrecht
Eine Forderung bleibt auch dann Masseforderung, wenn sie der Gläubiger in Unkenntnis dieses Charakters anmeldet und sie als festgestellte Insolvenzforderung in das Anmeldungsverzeichnis eingetragen wird. Die Forderungsfeststellung entfaltet in Hinblick auf …