Rechtstracker.at
Entscheidung 9 ObA 58/15t×

Entscheidung 9 ObA 58/15t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009172 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Bei einer juristischen Person ist das Wissen gem § 1489 ABGB ihrer zur Vertretung in dem betreffenden Bereich berufenen Organmitgliedern von dem maßgeblichen anspruchsbegründeten Sachverhalt maßgeblich, damit diese Kenntnis der Gesellschaft selbst zugerechn …
RS0034415 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Haben die organschaftlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte mit der Vertretung der Gesellschaft und damit auch mit der Wahrnehmung rechtserheblicher Vorgänge betraut, gehen die Wirkungen ihrer Vertretungshandlung …
RS0036739 Rechtssatz 29.03.1978Zivilrecht
Hat das Erstgericht eine verfahrensrechtliche Entscheidung gemäß § 179 ZPO nicht getroffen und von der beantragten Beweisaufnahme aus materiell-rechtlichen Gründen Abstand genommen, die 2. Instanz aber das neue Vorbringen gemäß § 179 ZPO für unstatthaft erk …
RS0036875 Rechtssatz 08.07.1975Zivilrecht
Hebt das Berufungsgericht das Ersturteil nur wegen der vom Beklagten mit Erfolg bekämpften Zurückweisung seines neuen Tatsachenvorbringens und Beweisanerbietens in der Tagsatzung zur Fortsetzung der wiedereröffneten mündlichen Streitverhandlung auf, so fass …
RS0040415 Rechtssatz 30.05.1956Zivilrecht
Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat.
RS0042347 Rechtssatz 19.09.1994Zivilrecht
Ist der Revisionsrekurs in jedem Falle, sei es wegen seiner absoluten Unzulässigkeit, sei es wegen Fehlens einer nach § 528 Abs 1 ZPO qualifizierten Rechtsfrage, zurückzuweisen, verschlägt es nicht, wenn das Rekursgericht den gemäß §§ 526 Abs 3, 500 Abs 1 Z …
RS0060000 Rechtssatz 17.06.1992Zivilrecht; Strafrecht
Unter Entlastung ist die einseitige Erklärung der GmbH zu verstehen, mit der sie ihre Geschäftsführer von Schadenersatzansprüchen befreit, die aus Verstößen der Geschäftsführer erwachsen könnten. Die Befreiung bezieht sich nur auf solche Schadenersatzansprü …
RS0060007 Rechtssatz 17.05.1992Zivilrecht
Die Entlastung hat in der Regel eine ähnliche Wirkung wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche oder ein Anerkenntnis des Nichtbestehens solcher Ansprüche. Von der Entlastung ist die Generalbereinigung aller wechselseitigen Ansprüche der GmbH und ihrer ausgeschi …
RS0060019 Rechtssatz 07.01.1959Zivilrecht
Durch die Entlastungserklärung der Gesellschaft wird der Geschäftsführer von allen Ansprüchen frei, die der Gesellschaft bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen, als aus Verstößen des Geschäftsführers erwachsend erkennbar waren. Ersatzansprüche gegen den …
RS0118361 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
§35 Abs 1 Z 7 GmbHG erfasst, anders als die vergleichbare Bestimmung des §45 AktG, nicht nur Rechtsgeschäfte mit Gründern und ihnen gleichgestellten Personen. Es handelt sich aber ebenfalls um eine Nachgründungsvorschrift, wie durch die zeitliche Begrenzung …
RS0122060 Rechtssatz 11.05.2007Zivilrecht
Unter „Anlagen" iSd § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG sind auch (bewegliche) Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung und dergleichen zu verstehen.
RS0122061 Rechtssatz 11.05.2007Zivilrecht
Der Schutzzweck des § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG reicht über den einer reinen Nachgründungsvorschrift hinaus. § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG erfasst auch Geschäfte mit Dritten und dient dem Schutz der Gesellschafter vor großen und daher riskanten Investitionen. Die in § 35 A …