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Entscheidung 9 ObA 64/16a×

Entscheidung 9 ObA 64/16a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019718 Rechtssatz 03.05.1932Zivilrecht
Die Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB muß der Dienstnehmer beweisen. Eine analoge Anwendung des § 1014 ABGB auf Dienstverträge, mit denen eine Geschäftsbesorgung nicht verbunden ist, ist unstatthaft.
RS0021267 Rechtssatz 30.08.1989Zivilrecht
Der Arbeitgeber hat neben Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers auch andere immaterielle und materielle Interessen des Arbeitnehmers im besonderen Maß zu wahren. Diese für das Arbeitsrecht verstärkt ausgeprägten Schutzpflichten wirken auch im vorvertraglic …
RS0021544 Rechtssatz 23.04.1986Zivilrecht
Die materiellen und immateriellen Interessen des Dienstnehmers haben im Rahmen des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber gewahrt zu werden.
RS0031957 Rechtssatz 28.10.1986Zivilrecht
Eine besondere Sorgfaltspflicht des Anzeigers in der Richtung, die vorliegenden Verdachtsgründe auf ihre Stichhältigkeit zu prüfen und das Für und Wider selbst abzuwägen, besteht nicht. Dies würde dem öffentlichen Interesse, den Behörden Kenntnis von strafb …
RS0042816 Rechtssatz 25.06.1992Zivilrecht
Der Umstand alleine, dass die zu lösenden Fragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten, bewirkt nicht ihre Erheblichkeit im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0054865 Rechtssatz 18.08.1995Zivilrecht
Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht gehalten, eigene und schutzwerte Interessen zu vernachlässigen. Wo daher die betriebsbezogene Treuepflicht (auch Interessenwahrungspflicht) die Rücksichtnahme auf Unternehmensinteressen gebietet, kann …
RS0097183 Rechtssatz 19.04.1974Strafrecht
In einer Strafanzeige enthaltene, objektiv unrichtige Beschuldigungen sind, sofern sie den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens nicht überschreiten, nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben wurden. Da jedermann das Recht …
RS0097195 Rechtssatz 19.04.1974Strafrecht
Auch objektiv unrichtige Beschuldigungen, die nicht den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens überschreiten, sind nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben worden sind. Dieser kann nur dann strafrechtlich zur Verantwortung …
RS0116241 Rechtssatz 30.01.2002Zivilrecht
Auch die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung von Rekursgerichten oder auch der Rechtsprechung verschiedener Spruchkörper eines Rekursgerichts über eine bestimmte Frage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts kann eine Rechtsfrage von erheblicher B …