Rechtssatz RS0010629
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010629
Entscheidungsdatum
16.12.2013
Rechtssatz
Treten nach Abbrucharbeiten als Folgen eines Aushubs für den Neubau Setzungsschäden (Risse usw) am Nachbargebäude auf, hat der Eigentümer des Neubaues diese Schäden einschließlich solcher, die durch das sogenannte Aufatmen des Bodens nach Beseitigung der Last das Altbaus und durch das Aufbringen der neuen Last entstanden, auch ohne Verschulden zu ersetzen (Analogie zu § 364 a ABGB); ebenso Schäden, die durch Erschütterungen infolge Einsatzes einer Baumaschine entstanden.Treten nach Abbrucharbeiten als Folgen eines Aushubs für den Neubau Setzungsschäden (Risse usw) am Nachbargebäude auf, hat der Eigentümer des Neubaues diese Schäden einschließlich solcher, die durch das sogenannte Aufatmen des Bodens nach Beseitigung der Last das Altbaus und durch das Aufbringen der neuen Last entstanden, auch ohne Verschulden zu ersetzen (Analogie zu Paragraph 364, a ABGB); ebenso Schäden, die durch Erschütterungen infolge Einsatzes einer Baumaschine entstanden.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 584/78
Entscheidungstext OGH 12.04.1978 1 Ob 584/78
Veröff: SZ 51/47 = MietSlg 30037
- 1 Ob 18/79
Entscheidungstext OGH 15.05.1979 1 Ob 18/79
Auch; Veröff: SZ 52/79
- 7 Ob 612/81
Entscheidungstext OGH 17.09.1981 7 Ob 612/81
Auch
- 1 Ob 814/81
Entscheidungstext OGH 03.03.1982 1 Ob 814/81
Vgl; Beisatz: Erschütterungen bei Abbrucharbeiten, die das übliche Ausmaß überschreiten. (T1) Veröff: MietSlg 34037
- 1 Ob 742/83
Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 742/83
Vgl auch; Veröff: SZ 56/158 = MietSlg 35029
- 8 Ob 523/92
Entscheidungstext OGH 12.03.1992 8 Ob 523/92
nur: Ebenso Schäden, die durch Erschütterungen infolge Einsatzes einer Baumaschine entstanden. (T2) Veröff: SZ 65/38 = RdW 1992,304
- 1 Ob 206/00a
Entscheidungstext OGH 29.05.2001 1 Ob 206/00a
nur T2
- 4 Ob 89/10g
Entscheidungstext OGH 09.11.2010 4 Ob 89/10g
Vgl auch; Beisatz: Hier: Abbruch einer an der Grundgrenze stehenden Mauer, an der Bauwerke des Nachbarn unmittelbar anschließen. (T3); Veröff: SZ 2010/141
- 6 Ob 216/13b
Entscheidungstext OGH 16.12.2013 6 Ob 216/13b
Vgl; Beisatz: Erschütterungen durch Bauarbeiten, soweit diese nicht aus einer unzulässigen Vertiefung resultieren, sind Immissionen iSd § 364 Abs 2 ABGB. Solche sind in einem schadensträchtigen Ausmaß in der Regel ortsunüblich. Dies gilt auch für das Zu‑ und Abfahren von Baufahrzeugen des Werkunternehmers. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010629
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025
Dokumentnummer
JJR_19780412_OGH0002_0010OB00584_7800000_002