Rechtssatz RS0022927
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022927
Entscheidungsdatum
06.03.2023
Rechtssatz
Der Käufer kann - Verschulden des Verkäufers vorausgesetzt - bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen, wenn und soweit er damit nicht bereichert wird. (Der Nichterfüllungsschaden wegen Überlänge eines Sattelschleppzuges liegt hier nicht im Verdienstentgang infolge geringerer Einsatzmöglichkeit dieses Fahrzeugs, sondern im minderen Marktwert des Fahrzeuges).
Entscheidungstexte
- 8 Ob 600/90
Entscheidungstext OGH 17.05.1990 8 Ob 600/90
Veröff: ecolex 1990,474 = JBl 1990,792
- 6 Ob 531/91
Entscheidungstext OGH 14.05.1992 6 Ob 531/91
- 1 Ob 564/94
Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 564/94
Auch; Veröff: SZ 67/101
- 5 Ob 512/95
Entscheidungstext OGH 25.04.1995 5 Ob 512/95
nur: Der Käufer kann - Verschulden des Verkäufers vorausgesetzt - bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen, wenn und soweit er damit nicht bereichert wird. (T1) Beisatz: Hier: Der Verbesserungsanspruch, gerichtet auf Ersatz der Kosten der (mit zumutbaren Mitteln) bloß teilweise möglichen Verbesserung (Erhöhung der Schalldämmung), wird durch den Schadenersatzanspruch ersetzt, wogegen für den dann noch verbleibenden Mangel (Differenz zur ordnungsgemäßen Schalldämmung) dem Werkbesteller ein Preisminderungsanspruch zusteht. (T2)
- 5 Ob 274/99a
Entscheidungstext OGH 12.10.1999 5 Ob 274/99a
Vgl; nur T1; Beisatz: Für die Kumulierung von Verbesserungs- und Preisminderungsbegehren für ein und denselben Mangel ist Voraussetzung, dass dieser wenigstens teilweise behebbar ist (vgl auch 7 Ob 541/95). (T3)
- 3 Ob 24/05h
Entscheidungstext OGH 20.10.2005 3 Ob 24/05h
Vgl auch; nur: Der Käufer kann bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen. (T4)
- 5 Ob 131/22h
Entscheidungstext OGH 06.03.2023 5 Ob 131/22h
nur T1; Beisatz wie T2; Beisatz wie T3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022927
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2023
Dokumentnummer
JJR_19900517_OGH0002_0080OB00600_9000000_001