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Rechtssatz RS0022927

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0022927

Entscheidungsdatum

06.03.2023

Rechtssatz

Der Käufer kann - Verschulden des Verkäufers vorausgesetzt - bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen, wenn und soweit er damit nicht bereichert wird. (Der Nichterfüllungsschaden wegen Überlänge eines Sattelschleppzuges liegt hier nicht im Verdienstentgang infolge geringerer Einsatzmöglichkeit dieses Fahrzeugs, sondern im minderen Marktwert des Fahrzeuges).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 600/90
    Entscheidungstext OGH 17.05.1990 8 Ob 600/90
    Veröff: ecolex 1990,474 = JBl 1990,792
  • 6 Ob 531/91
    Entscheidungstext OGH 14.05.1992 6 Ob 531/91
  • 1 Ob 564/94
    Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 564/94
    Auch; Veröff: SZ 67/101
  • 5 Ob 512/95
    Entscheidungstext OGH 25.04.1995 5 Ob 512/95
    nur: Der Käufer kann - Verschulden des Verkäufers vorausgesetzt - bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen, wenn und soweit er damit nicht bereichert wird. (T1) Beisatz: Hier: Der Verbesserungsanspruch, gerichtet auf Ersatz der Kosten der (mit zumutbaren Mitteln) bloß teilweise möglichen Verbesserung (Erhöhung der Schalldämmung), wird durch den Schadenersatzanspruch ersetzt, wogegen für den dann noch verbleibenden Mangel (Differenz zur ordnungsgemäßen Schalldämmung) dem Werkbesteller ein Preisminderungsanspruch zusteht. (T2)
  • 5 Ob 274/99a
    Entscheidungstext OGH 12.10.1999 5 Ob 274/99a
    Vgl; nur T1; Beisatz: Für die Kumulierung von Verbesserungs- und Preisminderungsbegehren für ein und denselben Mangel ist Voraussetzung, dass dieser wenigstens teilweise behebbar ist (vgl auch 7 Ob 541/95). (T3)
  • 3 Ob 24/05h
    Entscheidungstext OGH 20.10.2005 3 Ob 24/05h
    Vgl auch; nur: Der Käufer kann bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen. (T4)
  • 5 Ob 131/22h
    Entscheidungstext OGH 06.03.2023 5 Ob 131/22h
    nur T1; Beisatz wie T2; Beisatz wie T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022927

Im RIS seit

17.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2023

Dokumentnummer

JJR_19900517_OGH0002_0080OB00600_9000000_001