Geschäftszahl
4Ob82/57; 4Ob26/59; 4Ob76/66; 4Ob29/78; 4Ob98/82; 14Ob43/86 (14Ob44/86-14Ob51/86); 9ObA2/87; 9ObA88/88; 9ObA295/92
Rechtssatz
Grundsätzlich endet ein Dienstverhältnis mit dem Wechsel des Unternehmensinhabers, es sei denn das Dienstverhältnis wird durch den Übernehmer ausdrücklich oder stillschweigend fortgesetzt.
Schlagworte
Arbeitgeber, Übernahme, Unternehmensübertragung, Betriebsnachfolger, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Weiterbestehen, Fortbestehen, Berechnung, Bemessung, Anrechnung, Fälligkeit, Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte, konkludent, Beendigung, Auflösung, Vordienstzeiten, Arbeitgeberwechsel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028567
Dokumentnummer
JJR_19570702_OGH0002_0040OB00082_5700000_001