Rechtssatz RS0037867
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037867
Geschäftszahl
7Ob96/75 (7Ob97/75); 5Ob305/78 (5Ob306/78); 2Ob19/03p; 1Ob60/09v; 5Ob96/09t
Entscheidungsdatum
15.09.2009
Rechtssatz
Die Umsatzsteuer bildet einen preisbildenden und wertbildenden Faktor, der bei der Bemessung des Schadenersatzes zu berücksichtigen ist, auch wenn ein Reparaturaufwand tatsächlich unterbleibt (Geschädigter ist Bergarbeiter, daher interessiert hier die Sonderregelung des Art XII Z 3 EGUStG nicht).Die Umsatzsteuer bildet einen preisbildenden und wertbildenden Faktor, der bei der Bemessung des Schadenersatzes zu berücksichtigen ist, auch wenn ein Reparaturaufwand tatsächlich unterbleibt (Geschädigter ist Bergarbeiter, daher interessiert hier die Sonderregelung des Artikel römisch zwölf, Ziffer 3, EGUStG nicht).
Entscheidungstexte
- 7 Ob 96/75
Entscheidungstext OGH 10.07.1975 7 Ob 96/75
Veröff: EvBl 1976/48 S 99 = JBl 1976,44
- 5 Ob 305/78
Entscheidungstext OGH 12.12.1978 5 Ob 305/78
Vgl; Beisatz: Hier: Verkäuferprovision ist in voller Höhe inklusive USt als Schadenersatz zu leisten. (T1)
- 2 Ob 19/03p
Entscheidungstext OGH 13.02.2003 2 Ob 19/03p
Vgl auch; Beisatz: Schadenersatzbeträge sind inklusive Umsatzsteuer zuzusprechen. (T2)
- 1 Ob 60/09v
Entscheidungstext OGH 26.05.2009 1 Ob 60/09v
Vgl auch; Beisatz: Die Judikatur spricht Reparaturkosten brutto zu. (T3); Beisatz: Der Anspruch auf Reparaturkosten wird als „unechter", der Umsatzsteuer unterliegenden Schadenersatz gewertet. (T4); Beisatz: Ist der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt, muss er die in den (fiktiven) Reparaturkosten enthaltene Umsatzsteuer unabhängig von einer Durchführung der Reparatur zurückerstatten. (T5)
- 5 Ob 96/09t
Entscheidungstext OGH 15.09.2009 5 Ob 96/09t
Vgl auch; Beisatz: Auch bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten schließt der Ersatzbetrag (zunächst) auch die Umsatzsteuer mit ein. (T6)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037867
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010
Dokumentnummer
JJR_19750710_OGH0002_0070OB00096_7500000_001