Rechtssatz RS0039148
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0039148
Entscheidungsdatum
08.05.2008
Rechtssatz
Dass auch dem ruhenden Nachlass der Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit des Übergabevertrages zusteht, beseitigt nicht das rechtliche Interesse der berufenen Erben an der Feststellung der Nichtigkeit des zwischen dem Erblasser und einem Dritten geschlossenen Vertrages.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 561/94
Entscheidungstext OGH 22.11.1994 4 Ob 561/94
- 7 Ob 142/00h
Entscheidungstext OGH 20.12.2000 7 Ob 142/00h
Vgl auch; Beisatz: Ein Erbe (hier: Erbschaftskäufer), dessen Erbserklärung angenommen und dem die Verwaltung übertragen wurde, hat vor der Einantwortung ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Umfanges des Nachlasses (hier: Feststellungsklage gegen Legatar über Umfang des Legates). (T1)
- 4 Ob 227/01p
Entscheidungstext OGH 17.12.2001 4 Ob 227/01p
Gegenteilig; Beisatz: Soweit der erkennende Senat in der Entscheidung vom 22. 11. 1994, 4 Ob 561/94, das rechtliche Interesse der dortigen Kläger als berufene gesetzliche Erben (auch) deshalb bejaht hat, weil im Hinblick auf den dort strittigen Übergabsvertrag bisher eine Verlassenschaftsabhandlung mangels (eines sonstigen) Vermögens nicht durchzuführen gewesen sei und die Kläger daher gar keine Möglichkeit gehabt hätten, Erbserklärungen abzugeben, kann dies nicht aufrecht erhalten werden. (T2)
- 3 Ob 111/07f
Entscheidungstext OGH 28.06.2007 3 Ob 111/07f
Gegenteilig; Beis ähnlich wie T2
- 3 Ob 9/08g
Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 9/08g
Gegenteilig; Beisatz: Nur bei einer Klageführung durch die Verlassenschaft ist sichergestellt, dass durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils für alle möglichen Erbansprecher die Rechtslage geklärt wird. (T3); Bem: Vgl schon 4 Ob 227/01p. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0039148
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008
Dokumentnummer
JJR_19941122_OGH0002_0040OB00561_9400000_001