Rechtssatz RS0046014
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046014
Entscheidungsdatum
26.08.2025
Rechtssatz
Wird einer Befangenheitsanzeige des Richters stattgegeben und erfasst der Befangenheitsgrund auch die von ihm vorgenommenen Prozesshandlungen, unterbleibt aber die notwendige Aufhebung nichtiger Prozesshandlungen im Sinne des § 25 JN, dann kann auch eine Partei, die den Richter nicht abgelehnt hat, das Unterbleiben der Nichtigkeitserklärung mit Rekurs bekämpfen.Wird einer Befangenheitsanzeige des Richters stattgegeben und erfasst der Befangenheitsgrund auch die von ihm vorgenommenen Prozesshandlungen, unterbleibt aber die notwendige Aufhebung nichtiger Prozesshandlungen im Sinne des Paragraph 25, JN, dann kann auch eine Partei, die den Richter nicht abgelehnt hat, das Unterbleiben der Nichtigkeitserklärung mit Rekurs bekämpfen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 502/95
Entscheidungstext OGH 17.01.1995 4 Ob 502/95
- 10 Ob 522/95
Entscheidungstext OGH 17.10.1995 10 Ob 522/95
Vgl auch; Beisatz: Auf keinen Fall steht aber der Partei, die den Richter nicht abgelehnt hat, ein Rechtsmittel mit dem Ziel zu, die bereits ausgesprochene Stattgebung der Ablehnung in eine Zurückweisung abzuändern. (T1)
- 6 Ob 104/97f
Entscheidungstext OGH 10.04.1997 6 Ob 104/97f
- 1 Ob 45/97t
Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 45/97t
- 2 Ob 292/98z
Entscheidungstext OGH 12.11.1998 2 Ob 292/98z
- 9 ObA 37/04p
Entscheidungstext OGH 21.04.2004 9 ObA 37/04p
Auch; Beisatz: Es kommt bei Nichtigkeiten - anders als bei "schlichten" Verfahrensmängeln - nicht auf deren Relevanz an, sodass ein Ausspruch nach § 25 2.Satz JN zwingend gewesen wäre. (T2)
- 7 Ob 169/08s
Entscheidungstext OGH 27.08.2008 7 Ob 169/08s
Auch
- 3 Ob 238/14t
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 3 Ob 238/14t
Auch
- 7 Ob 184/17k
Entscheidungstext OGH 29.11.2017 7 Ob 184/17k
- 5 Ob 162/21s
Entscheidungstext OGH 28.09.2021 5 Ob 162/21s
Vgl
- 7 Ob 76/24p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 22.05.2024 7 Ob 76/24p
Beisatz: An den in Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden, daher auch an eine unterbliebene Aufhebung. (T3)
Beisatz: Hier: Einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO. (T4)
- 9 ObA 16/25f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.08.2025 9 ObA 16/25f
Beisatz wie T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0046014
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2025
Dokumentnummer
JJR_19950117_OGH0002_0040OB00502_9500000_001