Rechtssatz RS0096731
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096731
Geschäftszahl
9Os28/76 (9Os29/76); 12Os4/78; 10Os76/84; 10Os36/85 (10Os40/85); 14Os176/87; 14Os85/88 (14Os91/88); 14Os1/88; 15Os27/90 (15Os28/90 - 15Os320/90)
Entscheidungsdatum
24.04.1990
Rechtssatz
Scheidet in der Hauptverhandlung das Erstgericht Fakten aus und vertagt es diesbezüglich die Hauptverhandlung, während es über die restlichen Fakten ein Urteil fällt, und wird dann die Ausfertigung dieses Urteils gemeinsam mit jenem späteren Urteil, womit das Verfahren über die ausgeschiedenen Fakten beendet wurde, zugestellt, dann liegt eine dem § 263 Abs 2 StPO ähnliche prozessuale Lage vor. Die beiden Urteile sind daher in analoger Anwendung des letzten Satzes des § 264 Abs 2 StPO, der die Wiedervereinigung in höherer Instanz ermöglicht, so zu behandeln, als wäre sie zugleich in einer und derselben Hauptverhandlung verkündet worden.Scheidet in der Hauptverhandlung das Erstgericht Fakten aus und vertagt es diesbezüglich die Hauptverhandlung, während es über die restlichen Fakten ein Urteil fällt, und wird dann die Ausfertigung dieses Urteils gemeinsam mit jenem späteren Urteil, womit das Verfahren über die ausgeschiedenen Fakten beendet wurde, zugestellt, dann liegt eine dem Paragraph 263, Absatz 2, StPO ähnliche prozessuale Lage vor. Die beiden Urteile sind daher in analoger Anwendung des letzten Satzes des Paragraph 264, Absatz 2, StPO, der die Wiedervereinigung in höherer Instanz ermöglicht, so zu behandeln, als wäre sie zugleich in einer und derselben Hauptverhandlung verkündet worden.
Entscheidungstexte
- 9 Os 28/76
Entscheidungstext OGH 28.07.1976 9 Os 28/76
- 12 Os 4/78
Entscheidungstext OGH 16.03.1978 12 Os 4/78
Beisatz: Auch bei (bloß) objektiver Konnexität. (T1)
- 10 Os 76/84
Entscheidungstext OGH 09.10.1984 10 Os 76/84
Vgl auch; Beisatz: Verbindung zweier Rechtsmittelverfahren auch nach Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde möglich. (T2)
- 10 Os 36/85
Entscheidungstext OGH 24.09.1985 10 Os 36/85
Vgl auch
- 14 Os 176/87
Entscheidungstext OGH 02.12.1987 14 Os 176/87
Vgl auch
- 14 Os 85/88
Entscheidungstext OGH 27.07.1988 14 Os 85/88
Vgl auch
- 14 Os 1/88
Entscheidungstext OGH 28.07.1988 14 Os 1/88
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verbindung von elf Rechtsmittelverfahren. (T3)
- 15 Os 27/90
Entscheidungstext OGH 24.04.1990 15 Os 27/90
Vgl auch; Beisatz: Verbindung zweier getrennt (inhaltlich gleichlautender) Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes betreffend Vorgänge und Beschlüsse in erster Instanz verbundenen Verfahren. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096731
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009
Dokumentnummer
JJR_19760728_OGH0002_0090OS00028_7600000_001