- 1 Ob 358/99z
Entscheidungstext OGH 28.04.2000 1 Ob 358/99z
Veröff: SZ 73/76
- 1 Ob 149/00v
Entscheidungstext OGH 29.08.2000 1 Ob 149/00v
Vgl; Beisatz: Während die Einhaltung der Formvorschriften des Art 17 LGVÜ eine Wirksamkeitsvoraussetzung darstellt, kommt es auf die Einhaltung der Formerfordernisse des nationalen Rechts (hier: § 104 Abs 1 JN) nicht an. (T1)
- 7 Ob 38/01s
Entscheidungstext OGH 14.03.2001 7 Ob 38/01s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Hier: Art 17 Abs 1 EuGVÜ. (T2)
- 7 Ob 320/00k
Entscheidungstext OGH 30.03.2001 7 Ob 320/00k
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T2
- 5 Ob 130/02g
Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 130/02g
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Art 17 EuGVÜ enthält zur Bestimmung der Willenseinigung nur Formerfordernisse, durch deren Einhaltung gewährleistet werden soll, dass die Einführung der Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien "tatsächlich feststeht". (T3)
Beisatz: Das nationale Gericht muss prüfen, ob die Gerichtsstandsvereinbarung Gegenstand einer tatsächlichen Willenseinigung war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist. (T4)
- 7 Ob 256/02a
Entscheidungstext OGH 11.12.2002 7 Ob 256/02a
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T4
- 9 Ob 134/04b
Entscheidungstext OGH 01.12.2004 9 Ob 134/04b
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Art 23 EuGVVO. (T5)
Beisatz: Dabei ist aber nicht erforderlich, dass sich das aus der Gerichtsstandsklausel abzuleitende Gericht schon aufgrund des Wortlauts der Klausel bestimmen lässt. Es genügt, wenn die Klausel die objektiven Kriterien nennt, über die sich die Parteien bei der Bestimmung des Gerichts oder der Gerichte, die über ihre bereits entstandenen oder künftigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden sollen, geeinigt haben. (T6)
- 5 Ob 233/05h
Entscheidungstext OGH 10.01.2006 5 Ob 233/05h
- 2 Ob 280/05y
Entscheidungstext OGH 07.02.2007 2 Ob 280/05y
Auch
- 6 Ob 229/08g
Entscheidungstext OGH 06.11.2008 6 Ob 229/08g
Vgl; Beisatz: Die Formerfordernisse bilden mit den Fragen der materiellen Willenseinigung eine Einheit, wobei ein Rückgriff auf das innerstaatliche Recht zwar so weit ausscheidet, als aus den Formerfordernissen des Art 23 EuGVVO materielle Einigungskriterien gewonnen werden können. Voraussetzung ist aber immer die tatsächliche Willenseinigung, weil Art 23 EuGVVO gewährleisten soll, dass Zuständigkeitsvereinbarungen nicht unbemerkt Inhalt des Vertrags werden. (T7)
Beisatz: Unterscheiden sich Verhandlungs- und Vertragssprache, bedarf es eben eines Hinweises des Anwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Verhandlungssprache, dass der fremdsprachige Vertragstext eine Gerichtsstandsvereinbarung beziehungsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (die eine Gerichtsstandsvereinbarung umfassen) beinhaltet. (T8)
- 2 Ob 159/08h
Entscheidungstext OGH 22.01.2009 2 Ob 159/08h
Beisatz: Wenngleich für die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach europäischem Zuständigkeitsrecht die im nationalen Recht geforderte „Unterschriftlichkeit" nicht maßgeblich ist, so hat das in den genannten Bestimmungen festgelegte Schriftformerfordernis doch auch das gleiche Ziel wie der in § 104 Abs 1 JN geforderte urkundliche Nachweis. (T9)
- 9 Ob 19/11a
Entscheidungstext OGH 26.05.2011 9 Ob 19/11a
- 3 Ob 200/12a
Entscheidungstext OGH 23.01.2013 3 Ob 200/12a
Auch; Beis ähnlich wie T4
- 9 Ob 68/16i
Entscheidungstext OGH 28.10.2016 9 Ob 68/16i
- 7 Ob 183/17p
Entscheidungstext OGH 24.01.2018 7 Ob 183/17p
Auch; Beis wie T7
- 2 Ob 104/19m
Entscheidungstext OGH 29.06.2020 2 Ob 104/19m
Beis nur wie T3; Beisatz: Hier Art 25 EUGVVO 2012. (T10)
Beisatz: Nach der Zielsetzung des Art 25 EUGVVO 2012 sollen Zuständigkeitsvereinbarungen nicht unbemerkt Inhalt des Vertrags werden. (T11)
- 7 Ob 116/24w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.09.2024 7 Ob 116/24w
Beisatz wie T3; Beisatz wie T7; Beisatz wie T10; Beisatz wie T11
Beisatz: hier: zwei sich widersprechende Gerichtsstandsklauseln. (T12)
- 10 Ob 32/25s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 03.06.2025 10 Ob 32/25s
nur T11
- 5 Ob 99/25g
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.12.2025 5 Ob 99/25g
vgl; Beisatz wie T3; Beisatz wie T7
- 1 Ob 79/26p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.06.2026 1 Ob 79/26p
vgl; Beisatz wie T3; Beisatz wie T4; Beisatz wie T7; Beisatz wie T11
- 7 Ob 202/25v
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.03.2026 7 Ob 202/25v
vgl; Beisatz wie T11