- 7 Ob 29/01t
Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 29/01t
- 7 Ob 117/01h
Entscheidungstext OGH 13.06.2001 7 Ob 117/01h
Auch; nur: Nach dem EuGH ist Art 22 Abs 3 LGVÜ/EuGVÜ zur Lösung der Frage nach dem Zusammenhang heranzuziehen. Demnach liegt ein Zusammenhang dann vor, wenn eine gemeinsame Verhandlung oder Entscheidung geboten erscheint, um zu vermeiden, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen könnten. (T1)
Veröff: SZ 74/110
- 6 Nc 1/04f
Entscheidungstext OGH 01.03.2004 6 Nc 1/04f
Vgl
- 5 Ob 188/03p
Entscheidungstext OGH 29.06.2004 5 Ob 188/03p
Beisatz: Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGHSlg 1998, I-06511) besteht keine Konnexität, wenn von zwei Klagen eine auf vertragliche Ansprüche, die andere auf deliktische Ansprüche gegründet ist. (T2)
Beisatz: Hier: Art 6 Z 1 EuGVVO. (T3)
- 8 ObA 68/06t
Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 ObA 68/06t
Auch; nur: Die Beweislast für die Voraussetzung der Konnexität trägt der Kläger, der den Gerichtsstand für sich in Anspruch nehmen will. (T4)
- 4 Ob 124/07z
Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 124/07z
Ähnlich; nur T1; Beisatz: Ob diese Abhängigkeit besteht, ist vom angerufenen nationalen Gericht im Einzelfall nach der lex causae zu beurteilen. (T5)
Beisatz: Hier: Art 6 Z 1 EuGVVO. (T6)
Veröff: SZ 2007/151
- 10 Ob 79/08b
Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 Ob 79/08b
vgl auch; Beisatz gegenteilig zu T2
Beisatz: Die vom EuGH übernommene Ansicht, dass der notwendige Zusammenhang zwischen Klagen dann zu verneinen ist, wenn von zwei Klagen eine auf vertragliche Ansprüche, die andere auf deliktische Ansprüche gegründet ist, muss angesichts der jüngeren EuGH-Judikatur als überholt angesehen werden (EuGH Rs C-98/06, Freeport/Arnoldsson, Slg 2007, I-8319). (T7)
Beisatz: Jedenfalls ist der entsprechende Sachzusammenhang in tatsächlicher Hinsicht vom Kläger zu behaupten und zu beweisen. (T8)
- 4 Ob 173/09h
Entscheidungstext OGH 11.03.2010 4 Ob 173/09h
Vgl; nur: Der erforderliche Sachzusammenhang wird in der Regel immer dann vorliegen, wenn die Entscheidung über den einen Anspruch von dem anderen abhängt oder wenn beide Ansprüche von der Lösung einer gemeinsamen Vorfrage abhängen. (T9) Beisatz: Ziel dieser Bestimmung ist es, einander widersprechende Entscheidungen zu verhindern. (T10)
Beisatz: Der inhaltliche Zusammenhang zwischen den jeweiligen Ansprüchen ist vertragsautonom zu bestimmten. (T11)
Beis ähnlich wie T7
- 9 ObA 120/09a
Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 ObA 120/09a
Vgl auch; Beisatz: Die EuGVVO kennt keinen autonom zu ermittelnden Wohnsitzbegriff, Art 59 EuGVVO verweist vielmehr auf den jeweiligen nationalen Wohnsitzbegriff. (T12)
Beisatz: Der erforderliche Sachzusammenhang im Sinne des Art 6 Z 1 EuGVVO kann insbesondere auch dann vorliegen, wenn die Klagen gegen die Mehrzahl der Beklagten auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen. (T13)
- 5 Ob 39/11p
Entscheidungstext OGH 14.02.2012 5 Ob 39/11p
Auch; Veröff: SZ 2012/14
- 4 Ob 221/12x
Entscheidungstext OGH 15.01.2013 4 Ob 221/12x
Vgl auch; Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Gemeinschaftsmarkenverletzung in einer Verletzerkette. (T14)
- 5 Ob 213/12b
Entscheidungstext OGH 06.06.2013 5 Ob 213/12b
Auch; Beis wie T10
- 4 Ob 142/13f
Entscheidungstext OGH 27.08.2013 4 Ob 142/13f
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T14; Beisatz: Hier: Solidarschuldner nach § 42b Abs 3 Z 1 UrhG. (T15)
- 8 Ob 126/19s
Entscheidungstext OGH 16.12.2019 8 Ob 126/19s
Vgl; nur T9; Beis wie T13; Beisatz: Der Umstand, dass das Ergebnis des Verfahrens für die beklagten Parteien unterschiedlich sein kann, schadet nicht, wenn die Ansprüche eines Beklagten teilweise von weiteren Voraussetzungen abhängen. (T16)
Beisatz: Hier: Art 8 Nr 1 EuGVVO 2012. (T17)
- 9 Ob 18/22w
Entscheidungstext OGH 19.05.2022 9 Ob 18/22w
Vgl; Beis wie T16; Beis wie T17; Beisatz: Hier: Die Klage eines geschädigten Aktionärs gegen ein Aufsichtsratsmitglied und die Abschlussprüferin. (T18)
- 8 Ob 113/22h
Entscheidungstext OGH 24.10.2022 8 Ob 113/22h
Vgl; Beis wie T17
- 2 Ob 186/23a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.10.2023 2 Ob 186/23a
vgl; Beisatz wie T18
Beisatz: Hier: Wenn das Rekursgericht den auf die Zweitbeklagte fokussierten Werbe- bzw Außenauftritt des Klagevertreters nicht als ausreichendes Indiz für eine künstliche Herbeiführung des Gerichtsstands zum Nachteil der Zweitbeklagten wertete, ist dies nicht korrekturbedürftig. (T19)
- 5 Ob 73/23f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.02.2024 5 Ob 73/23f
vgl; Beisatz nur wie T18
Beisatz: Unter der Voraussetzung der schlüssigen Behauptung eines im objektiven Zusammenhang stehenden Anspruchs unternehmen die Kläger daher nicht den "Versuch", eine Zuständigkeit "zu begründen", sie nehmen vielmehr einen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch. (T20)
- 6 Ob 165/24v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 20.09.2024 6 Ob 165/24v
vgl; Beisatz wie T18; Beisatz wie T20
- 1 Ob 214/24p
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.03.2025 1 Ob 214/24p
nur T9; Beisatz nur wie T10