RS0112149
Rechtssatz
26.05.1999Zivilrecht
Durch die Annahme des Anbots des Frachtführers an den Empfänger, ihm das Frachtgut gegen Begleichung des Nachnahmebetrags auszufolgen, entsteht ein von der Rechtsbeziehung des Empfängers zum Absender abgekoppeltes Schuldverhältnis eigener Art, nach dessen I …