RS0114022
Rechtssatz
2000 – zuletzt 28.01.2004Zivilrecht
Ergibt sich zwar in keiner Weise, wem und in welcher Form der gegenständliche Mahnbescheid übergeben wurde, sehr wohl aber das Datum der Zustellung und der Umstand, dass "förmlich" zugestellt wurde, ist dies ausreichend. Der betreibenden Partei kommt nämlic …