RS0001948
Rechtssatz
27.04.1976Zivilrecht
Die Exekution gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter (einer Gesellschaft, gegen die eine Einzelexekution unzulässig ist), bedarf nicht der Behauptung des betreibenden Gläubigers, der Verpflichtete verfüge über ein nicht in die erstverpflichtete Ges …