RS0076471
Rechtssatz
16.06.1992Zivilrecht
Zweck der angeführten Bestimmungen ist der Schutz bestimmter gewerblicher Erzeugnisse im Hinblick darauf, daß der Gewerbeinhaber (Unternehmer) bei solchen Erzeugnissen (letztlich) alle Herstellungskosten (Materialkosten, Lohnkosten, Generalunkosten) sowie d …