RS0081449
Rechtssatz
24.10.1991Zivilrecht
Mit dem Überlassen eines Fahrzeuges an eine Person, deren Lenkerberechtigung bzw Vertrauenswürdigkeit nicht überprüft wurde, zur Inbetriebnahme dieses Fahrzeuges, unterläßt der Versicherungsnehmer schuldhaft die von ihm zu fordernde Mitwirkung, daß das Fahr …