RS0085810
Rechtssatz
26.02.1992Zivilrecht
Auch wenn die beklagte Partei im Verfahren erster Instanz im Sinne des § 40 Abs 1 ASGG nicht qualifiziert vertreten war, und daher die Bestimmungen über das Neuerungsverbot nach § 482 ZPO nicht anzuwenden sind, ändert dies nichts daran, daß die abgegebene P …