RS0027953
Rechtssatz
1975 – zuletzt 19.03.2003Zivilrecht
Durch die Klausel in einem Vorstandsvertrag, daß das Dienstverhältnis, insoweit als nichts anderes vereinbart wurde, den Bestimmungen des AngG 1921 unterliegt, wurde freilich nicht ein Dienstverhältnis im Sinne des AngG 1921 begründet, weil Vorstandsmitglie …