RS0134230
Rechtssatz
17.01.2023Zivilrecht
Durch die Krankenbehandlung soll nicht die Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen, sondern die Fähigkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden, die mit dem Dienstgeber konkret vereinbarten Aufgaben zu erfüllen. Das ist bei einem Dienstnehmer, der sich …