RS0053233
Rechtssatz
1988 – zuletzt 21.07.2004Zivilrecht; Strafrecht
Gemäß § 48 a Abs 4 lit b BAO ist die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen eines Abgabenverfahrens, Monopolverfahrens und Finanzstrafverfahrens unter anderem befugt, wenn sie im zwingenden öffentlichen Interesse liegt. Die Aufklärung …