RS0059562
Rechtssatz
1989 – zuletzt 27.09.1990Zivilrecht
Das Verschulden des Geschäftsführers kann auch darin liegen, daß er seine Geschäftsführerbefugnis nicht zurückgelegt hat, dies insbesondere, wenn der es unterlassen hat, einen Konkursantrag zu stellen. VwGH vom 06.07.1981, 17/0705/80; Veröff: AnwBl 1982,463 …