RS0121658
Rechtssatz
23.11.2006Zivilrecht
Die zum HVG ergangene Rechtsprechung, wonach das HVG auf Subvertreter keine Anwendung finde, ist überholt, weil gemäß der ausdrücklichen Anordnung in § 1 Abs 2 HVertrG der Unternehmer auch ein Handelsvertreter sein kann. Es schadet nicht, dass der Handelsve …