RS0116496
Rechtssatz
2002 – zuletzt 11.06.2008Strafrecht
Aus dem in § 35 Abs 1 JGG enthaltenen Klammerzitat der §§ 175, 180 StPO erhellt unmissverständlich, dass die darin normierten allgemeinen Vorschriften über die Verhängung und Fortsetzung einer Untersuchungshaft grundsätzlich auch für Jugendliche und junge E …