RS0095000
Rechtssatz
zuletzt 11.05.2010Zivilrecht; Strafrecht
Pönalisiert (im Gegensatz zu § 343 StG 1945) jede Ausübung einer Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist, somit auch schon die Untersuchung kranker Menschen durch Personen, welche die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung nicht erha …