RS0125305
Rechtssatz
2009 – zuletzt 30.06.2010Zivilrecht
Bei der Prüfung, ob die „Erheblichkeitsschwelle" überschritten wurde und ein Anspruch auf angemessenen Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude besteht, ist infolge der unterschiedlichen Zielsetzungen von Gewährleistung und Schadenersatz nicht bloß auf die (hyp …