RS0120672
Rechtssatz
2006 – zuletzt 07.12.2016Zivilrecht
Die angestrebte Firma „argelaw RechtsanwaltsGmbH" widerspricht dem klaren Wortlaut des § 1b Abs 1 RAO. Sie enthält einerseits nicht den Namen eines Rechtsanwaltes, andererseits jedoch einen Sachbestandsteil, der, auch unter Berücksichtigung des Wortteiles „ …