RS0111188
Rechtssatz
zuletzt 24.03.2015Zivilrecht
Das Vorhandensein von im typischen Althaus üblicherweise fehlenden Räumen, Flächen oder Anlagen, wie etwa Heizung, Lift, Antenne, Garage, Kinderwagen- oder Fahrradabstellraum, rechtfertigt die Vereinbarung eines Zuschlages, sofern diese Einrichtungen vom Mi …