RS0093047
Rechtssatz
1979 – zuletzt 08.06.2015Strafrecht
Die Strafvollzugszwecke (§ 20 StVG, §§ 12 Abs 6 und Abs 7, § 63 VStG) sind ein durch § 302 Abs 1 StGB geschütztes, konkretes staatliches Rechtsgut, das beispielsweise durch Überlassen alkoholischer Getränke, Gewährung zensurfreier privater Telephonate ua be …