RS0091897
Rechtssatz
08.03.1989Strafrecht
Zwar kommt es, wenn das Gesetz die Strafbarkeit an eine objektive Bindung knüpft, grundsätzlich (allein) darauf an, daß diese Bedingung im Tatzeitpunkt gegeben ist. Hängt deren Erfüllung aber, wie im Fall des § 286 Abs 1 StGB, von der strafrechtlichen Beurt …