RS0091303
Rechtssatz
1989 – zuletzt 15.10.2025Strafrecht
Die gerügte, vom Erstgericht vertretene, der gefestigten Rechtsprechung entsprechende Auffassung, dass die Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung auf atypisch leichte Ausnahmefälle beschränkt sei, verstößt nicht gegen die Strafbemessungsvorschrift d …