RS0073795
Rechtssatz
1964 – zuletzt 21.10.2021Zivilrecht; Strafrecht
Da das Rechtsüberholen eine Ausnahme darstellt, muß ein Kraftfahrzeuglenker, ehe er rechts überholt, besonders sorgfältig prüfen, ob alle Voraussetzungen für ein solches regelwidriges Fahrmanöver gegeben sind; dies insbesondere dann, wenn mit hoher Geschwin …