RS0114991
Rechtssatz
2001 – zuletzt 26.06.2008Zivilrecht
Überquert ein Helfer vorsichtig die Autobahn und hält sich zu Hilfszwecken hinter einem verunfallten Auto, wenngleich noch auf der Fahrbahn, aber gedeckt durch den Unfallswagen, auf, dann ist die darin allenfalls liegende Sorglosigkeit in eigenen Angelegenh …