RS0021493
Rechtssatz
20.04.1971Zivilrecht
Pflicht eines Lastkraftwagen - Lenkers, der eine plötzliche Verlagerung der Ladung (hier: volle Weinfässer!) seines Wagens bemerkt, sofort anzuhalten, um Ursache und Art dieser Verlagerung festzustellen und sich zu überzeugen, daß das Weiterfahren ohne weit …