RS0052261
Rechtssatz
10.09.1959Zivilrecht
Wer Kontoinhaber ist, ist eine Rechtsfrage, die je nachdem wer bei der Kontoerrichtung der Bank gegenüber als Forderungsberechtigter auftrat, zu beantworten ist (vgl BGH vom 25.06.1956, NJW 1956,1593). Zur Frage der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes", …