RS0037343
Rechtssatz
1983 – zuletzt 19.12.2007Zivilrecht
Ob eine Ferialsache im Sinne des Abs 1 der zitierten Gesetzesstelle vorliegt, ist auf Grund der Klagsangaben zu beurteilen. Entsteht - wie hier - ein Zwischenstreit über die Zulässigkeit eines Eventualbegehrens, das, wenn es als Hauptbegehren gestellt wäre, …