Gliederung Fassung vom 01.01.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Teil IPolitische und territoriale Bestimmungen
Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat
- Art. 1
Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs
- Art. 2
Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland
- Art. 3
Verbot des Anschlusses
- Art. 4
Grenzen Österreichs
- Art. 5
Menschenrechte
- Art. 6
Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten
- Art. 7
Demokratische Einrichtungen
- Art. 8
Auflösung nazistischer Organisationen
- Art. 9
Besondere Bestimmungen über die Gesetzgebung
- Art. 10
Anerkennung der Friedensverträge
- Art. 11
Verbot von Spezialwaffen
- Art. 13
Verfügung über Kriegsmaterial alliierten und deutschen Ursprungs
- Art. 14
Verhinderung der deutschen Wiederaufrüstung
- Art. 15
Verbot betreffend Zivilflugzeuge deutscher und japanischer Bauart
- Art. 16
Dauer der Beschränkungen
- Art. 17
Kriegsgefangene
- Art. 18
Kriegsgräber und Denkmäler
- Art. 19
Teil III
Zurückziehung der Alliierten Streitkräfte
- Art. 20
Teil IVAus dem Krieg herrührende Ansprüche
Reparationen
- Art. 21
Deutsche Vermögenswerte in Österreich
- Art. 22
Österreichisches Vermögen in Deutschland und Verzicht Österreichs auf Forderungen gegenüber Deutschland
- Art. 23
Verzicht Österreichs auf Ansprüche gegen die Alliierten
- Art. 24
Teil VEigentum, Rechte und Interessen
Vermögen der Vereinten Nationen in Österreich
- Art. 25
Vermögenschaften, Rechte und Interessen von Minderheitsgruppen in Österreich
- Art. 26
Österreichisches Vermögen im Gebiete der Alliierten und Assoziierten Mächte
- Art. 27
Schulden
- Art. 28
Teil VIAllgemeine Wirtschaftsbeziehungen
- Art. 29
Teil VIIRegelung von Streitfällen
- Art. 30
Teil VIIIVerschiedene wirtschaftliche Bestimmungen
Bestimmungen betreffend die Donau
- Art. 31
Transiterleichterungen
- Art. 32
Anwendungsbereich
- Art. 33
Teil IXSchlußbestimmungen
Missionschefs
- Art. 34
Auslegung des Vertrages
- Art. 35
Geltung der Annexe
- Art. 36
Beitritt zum Vertrage
- Art. 37
Ratifikation des Vertrages
- Art. 38
Anlagen
- Anl. 1
- Anl. 2