Norm Exekution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten× ▾ ‹›Gliederung Exekution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten Fassungen (Gesetz) ab 27.08.1897 — RGBl. Nr. 153/1897 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 27.08.189731.12.2009 RGBl. Nr. 153/1897 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.08.1897 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9