Norm Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe des Großhandels mit Drogen und Pharmazeutika× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe des Großhandels mit Drogen und Pharmazeutika Fassungen (Gesetz) ab 01.04.1983 — BGBl. Nr. 10/1983 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.04.198316.01.1990 BGBl. Nr. 10/1983 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 28/1990 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.04.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Art des Nachweises der Befähigung§ 2Gegenstände der Konzessionsprüfung§ 3Prüfungskommission§ 4Prüfungstermin§ 5Voraussetzungen für die Zulassung zur Konzessionsprüfung§ 6Ansuchen um Zulassung zur Konzessionsprüfung§ 7Ladung zur Konzessionsprüfung§ 8Prüfungsgebühr§ 9ZeugnisSchlußbestimmungen§ 10AnlagenAnl. 1