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Übereinkommen (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel

Kundmachung
BGBl. Nr. 39/1964 · 23.03.1964
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 39/1964 23.03.1964 39. Übereinkommen Nr. 116 über die teilweise Abänderung der von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten 32 Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Bestimmungen, betreffend die Ausarbeitung von Berichten über die Durchführung der Übereinkommen durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes. 1 Einheit
BGBl. Nr. 225/1949 15.10.1949 225. Übereinkommen (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht im Gewerbe und Handel. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt