Norm Ausbildung und Prüfung der Unteroffiziere des Truppendienstes× ▾ ‹›Gliederung Ausbildung und Prüfung der Unteroffiziere des Truppendienstes Fassungen (Gesetz) ab 29.12.1970 — BGBl. Nr. 405/1970 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 29.12.197031.08.1985 BGBl. Nr. 405/1970 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.12.1970 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausbildungslehrgang§ 3Prüfung für Unteroffiziere des Truppendienstes§ 4Art und Umfang der Allgemeinen Unteroffiziersprüfung§ 5Art und Umfang der Unteroffiziersfachprüfung§ 6Zulassung zu den Teilprüfungen§ 7Prüfungsausschuß§ 8Schriftliche Prüfungen§ 9Mündliche Prüfungen§ 10Praktische Prüfungen§ 11Verhinderung des Prüfungskandidaten§ 12Prüfungsergebnis, Zeugnis, Prüfungsbuch§ 13Wiederholung einer Teilprüfung§ 14SacherfordernisseÖffentlichkeit§ 15AnlagenAnl. 1Anl. 2PRÜFUNGAnl. 3