Norm Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2× ▾ ‹›Gliederung Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2 Fassungen (Gesetz) ab 13.07.1995 — BGBl. Nr. 450/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 13.07.199530.11.2003 BGBl. Nr. 450/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 519/2003 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.07.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausbildung§ 3Zulassung zur Ausbildung§ 4Zulassungsprüfung§ 5Dienstprüfung§ 6Erste Teilprüfung§ 7Zweite Teilprüfung§ 8Dritte Teilprüfung§ 9Prüfungskommissionen für die Zulassungsprüfung§ 10Prüfungskommissionen für die Dienstprüfung§ 11Sonderbestimmungen für einzelne Verwendungen§ 12Anrechnung auf die GrundausbildungÜbergangsbestimmung§ 13AnlagenAnl. 1