Norm Studienordnung für den Studienzweig „Leibeserziehung (Lehramt an Höheren Schulen)“ der Studienrichtung Sportwissenschaften und Leibeserziehung× ▾× ‹›Gliederung Studienordnung für den Studienzweig „Leibeserziehung (Lehramt an Höheren Schulen)“ der Studienrichtung Sportwissenschaften und Leibeserziehung Fassungen (Gesetz) ab 24.08.1974 — BGBl. Nr. 536/1974 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 24.08.197415.06.1978 BGBl. Nr. 536/1974 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 260/1978 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.08.1974 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Einrichtung§ 2Ausbildungsziel und Kombination§ 3Studienabschnitte und Studiendauer§ 4Besondere Voraussetzungen für die Inskription§ 5Inskription im ersten Studienabschnitt§ 6Zulassung zur ersten Diplomprüfung§ 7Erste Diplomprüfung§ 8Inskription im zweiten Studienabschnitt§ 9Diplomarbeit§ 10Zulassung zur zweiten Diplomprüfung§ 11Zweite Diplomprüfung§ 12Verleihung des Diplomgrades§ 13Erweiterungsstudien§ 14Übergangsbestimmungen