Norm Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen× ▾ ‹›Gliederung Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen Fassungen (Gesetz) ab 24.03.1993 — BGBl. Nr. 210/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute24.03.1993 BGBl. Nr. 210/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.03.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Verbot des Herstellens, des Inverkehrsetzens und des Verwendens von Stoffen und Zubereitungen§ 2Verbot der Herstellung und des Inverkehrsetzens von Fertigwaren§ 3Verbot der Verwendung bestimmter HydraulikanlagenKennzeichnung bestimmter elektrischer Betriebsmittel§ 4§ 5§ 6Meldepflicht§ 7Wiederbefüllung von Transformatoren§ 8Verwendung kennzeichnungspflichtiger elektrischer Betriebsmittel§ 9Ausnahmen