Norm WKEV× ▾ ‹›Gliederung Wasserkreislauferhebungsverordnung (WKEV) Fassungen (Gesetz) ab 22.12.2006 — BGBl. II Nr. 478/2006 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.12.2006 BGBl. II Nr. 478/2006 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.12.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel§ 2Allgemeine Anforderungen an das Basismessnetz§ 3Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich§ 4Messnetz§ 5Kriterien für die Auswahl der Messstellen§ 6Datenverarbeitung, Datenübermittlung und Datenhaltung2. TeilBeobachtung und Messung an Oberflächengewässern§ 7Begriffsbestimmungen§ 8Kriterien für die Standortauswahl und allgemeine Bestimmungen der Messstellenausstattung§ 9Messung des Wasserstandes§ 10Ermittlung des Durchflusses§ 11Messung der Wassertemperatur§ 12Messung der Feststoffe3. TeilBeobachtung und Messung des unterirdischen Wassers einschließlich der Quellen§ 13Begriffsbestimmungen§ 14Kriterien für die Standortauswahl und allgemeine Bestimmungen der Messstellenausstattung§ 15Beobachtung und Messung in der gesättigten Zone (Grundwasser)§ 16Beobachtung und Messung in der ungesättigten Zone (Bodenwasser)§ 17Beobachtung und Messung von Quellen4. TeilBeobachtung und Messung des atmosphärischen Bereiches§ 18Begriffsbestimmungen§ 19Kriterien für die Standortauswahl und allgemeine Bestimmungen der Messstellenausstattung§ 20Niederschlagsmessung§ 21Schneemessung§ 22Lufttemperaturmessung§ 23Ermittlung der Verdunstung§ 24Beobachtung der Gletscher5. TeilSchlussbestimmungen§ 25In-Kraft-Treten§ 26Außer-Kraft-TretenUmsetzungsklausel§ 27AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Methodik | Zu Teil 1